Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klein AG für Händler

Stand: August 2026

§ 1 Allgemeines

1. Diese AGB (AGB-Händler) regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen der Klein AG (nachfolgend: K&M) und Unternehmern, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Die von K&M angebotenen Waren und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Für Verbraucher gelten die AGB-Verbraucher.

3. K&M ist berechtigt, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen, soweit hierdurch nicht die Hauptleistungspflichten der Parteien (insbesondere Preise und Liefergegenstand) verändert werden. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. K&M weist den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht.

§ 2 Geltung

1. Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung für sämtliche von K&M gegenüber den in § 1 Abs. 1 genannten Kunden zu erbringenden Lieferungen und Leistungen.

2. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern K&M nicht zuvor der Geltung in Textform zugestimmt hat. Führt K&M vorbehaltlos Lieferungen an den Kunden aus, obwohl K&M Kenntnis von dessen Geschäftsbedingungen hat, so liegt darin keine Genehmigung entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden. Auch in diesem Falle gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

3. Widerspricht der Kunde ganz oder teilweise den Geschäftsbedingungen von K&M, so ist K&M zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, ohne dass dem Kunden im Fall eines insoweit erklärten Rücktritts ein Schadensersatzanspruch erwächst.

§ 3 Vertragsabschluss

1. Das Warenangebot von K&M ist freibleibend und stellt eine Aufforderung dar, K&M gegenüber in Form einer Bestellung ein Angebot abzugeben. Wird der Eingang der Bestellung durch K&M bestätigt, so liegt darin noch keine Annahme des in der Bestellung liegenden Angebots. Die zum Vertragsabschluss führende Annahme des Angebots erfolgt nur durch Ausführung der Bestellung oder mittels ausdrücklich erstellter Annahmeerklärung in Textform.

2. Der Kunde gewährt K&M eine Frist von 14 Tagen ab Zugang der Bestellung, innerhalb derer das Angebot (Bestellung) angenommen werden kann. Der Widerruf der Bestellung ist erst nach Ablauf dieser Frist wirksam, sofern bei dem Kunden bis dahin noch keine Annahmeerklärung zugegangen ist.

§ 4 Lieferung, Selbstbelieferungsvorbehalt, Annahmeverzug

1. Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich und in Textform etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager Deutschland. Der Versand erfolgt in diesem Fall auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

2. Die Lieferverpflichtung von K&M steht unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung (Selbstbelieferungsvorbehalt).

3. Lieferzeitangaben sind nur verbindlich, soweit sie von K&M in Textform erklärt oder bestätigt wurden. Die Einhaltung verbindlich vereinbarter Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde die von ihm vor Ausführung der Lieferung zu erbringenden Vertragspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt hat.

4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, sofern die Lieferung durch höhere Gewalt (z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung) be- oder verhindert wird. Erschweren unvorhersehbare Witterungsverhältnisse die rechtzeitige Lieferung, so verlängern sich die Lieferzeiten ebenfalls angemessen. Im Falle einer durch höhere Gewalt oder Witterungsverhältnisse eingetretenen Verlängerung um mehr als 4 Wochen sind beide Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

5. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt im Sinne des vorstehenden Absatzes, durch behördliche Maßnahmen, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände unausführbar oder in nicht mehr vertretbarem Umfang erschwert, so wird K&M für die Dauer der Behinderung von der Lieferpflicht frei und ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn einer der Vorlieferanten aus den vorstehenden Gründen nicht in der Lage ist, K&M rechtzeitig zu beliefern. K&M ist verpflichtet, dem Kunden die Behinderung unverzüglich anzuzeigen, sofern sie dem Kunden nicht bereits bekannt ist oder bekannt sein muss.

6. Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Lieferung ausgeschlossen, auch wenn eine K&M etwa gesetzte Frist zur Lieferung abgelaufen ist. Dies gilt nicht, soweit K&M Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ferner nicht in den Fällen, in denen K&M wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haftet.

§ 5 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware von K&M an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder den Versender übergeben worden ist. Dies gilt auch für etwaige, aufgrund besonderer Vereinbarung durch eigene Fahrzeuge von K&M oder fracht- und verpackungsfrei erfolgte Lieferungen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug gerät. Dies ist der Fall, wenn der Kunde die ihm vertragsgemäß angebotene Lieferung nicht annimmt.

§ 6 Preise

Die von K&M genannten Preise sind Netto-Preise und gelten ab Werk / Lager zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. K&M schickt Rechnungen grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form (per E-Mail). Sollte der Kunde ausnahmsweise auf der Übersendung einer Rechnung in Papierform bestehen, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 Euro berechnet, die vor Übersendung der Rechnung in Papierform vom Kunden an K&M zu bezahlen ist.

§ 7 Zahlungsbedingungen

1. K&M liefert grundsätzlich gegen Vorkasse. Wird in Einzelfällen ein Zahlungsziel eingeräumt, wird die Kaufpreisforderung unbeschadet des vereinbarten Zahlungsziels sofort fällig, wenn der Kunde mit anderen K&M gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder wenn sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände eintreten, durch die eine Realisierung der Forderung gefährdet erscheint. Bei Zahlungen nach Fälligkeit ist K&M berechtigt, pro Jahr Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. II BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt K&M vorbehalten. Schecks werden von K&M nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechsel werden nur bei Abschluss besonderer Vereinbarungen und ebenfalls nur erfüllungshalber und auch dann nur angenommen, wenn sie diskontierbar sind. Sie dürfen eine Laufzeit von 90 Tagen nicht überschreiten. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Wechselgebers.

2. Skonti und sonstige Nachlässe werden nur gewährt, soweit dies ausdrücklich in der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste der K&M vorgesehen oder von beiden Seiten vor Lieferung ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

3. Mitarbeiter und Vertreter von K&M sind nur bei Vorlage einer von der Geschäftsleitung ausgestellten Inkassovollmacht zur Annahme von Zahlungen berechtigt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. K&M behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche vor, die gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsverbindung bestehen. Gelieferte Ware, an der K&M Eigentum oder Miteigentum zusteht, wird nachstehend als Vorbehaltsware bezeichnet.

2. Erlangt K&M nach Maßgabe der folgenden Regelungen von dem Kunden Sicherheiten, so wird K&M auf Verlangen des Kunden Sicherungen nach eigener Wahl freigeben, sofern und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert aller gegenüber dem Kunden gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt.

3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist es dem Kunden untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln und diese zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern.

4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde K&M unverzüglich schriftlich zu informieren. Sofern K&M zur Wahrung der eigenen Rechte gegen den Dritten Klage gemäß § 771 ZPO erhebt, haftet der Kunde neben dem Dritten auf Erstattung der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahrenskosten.

5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde (= Wiederverkäufer) von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Käufer erst dann übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

6. Verkauft der Kunde die Vorbehaltsware weiter, so tritt der Kunde bereits jetzt seine aus der Weiterveräußerung gegen seine Käufer entstehende Kaufpreisforderung mit allen Nebenrechten sicherungshalber an K&M ab, ohne dass es späterer besonderer Erklärungen bedarf. K&M erklärt schon jetzt die Annahme der Abtretung.

7. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde K&M mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von K&M in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. K&M erklärt auch insoweit schon jetzt die Annahme der Abtretung.

8. Erlischt das Eigentum von K&M durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der neuen, einheitlichen Sache in dem Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf K&M übergeht. K&M nimmt diese Übertragung an. Der Kunde verwahrt die neue einheitliche Sache unentgeltlich für K&M. Das Miteigentum an dieser Sache gilt als Vorbehaltsware im vorstehenden Sinne.

9. Wird Vorbehaltsware von dem Kunden als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt seine gegen den Grundstückseigentümer infolge des Einbaus entstehenden Ansprüche auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines Rechtes auf Einräumung einer Sicherungshypothek ab. K&M erklärt insoweit schon jetzt die Annahme der Abtretung.

10. Der Kunde ist auch nach der Abtretung bis auf Widerruf berechtigt, diese Forderung in seinem Namen und auf Rechnung von K&M einzuziehen. K&M wird die Berechtigung nicht widerrufen und die Forderung nicht unmittelbar einziehen, solange der Kunde sich vertragsgemäß verhält und insbesondere die vereinnahmten Erlöse offen legt und an K&M auskehrt. K&M wird die Abtretung im Außenverhältnis offen legen und die Forderung selbst einziehen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde oder der Kunde die Zahlungen eingestellt hat.

11. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, K&M alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen und Informationen zu verschaffen, die zur Durchsetzung der an K&M abgetretenen Forderung erforderlich oder nützlich sind.

12. Verletzt der Kunde seine Pflichten (Zahlungspflichten, Sorgfaltspflichten, Offenlegungspflichten etc.), so ist K&M nach fruchtlosem Ablauf einer zuvor gesetzten Frist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und von dem Vertrag zurückzutreten. Sollte keine Pflicht zur Fristsetzung bestehen, so steht K&M dieses Recht auch ohne Fristsetzung zu. In der Rücknahme und/oder der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch K&M liegt kein Rücktritt von dem Vertrag, es sei denn, K&M erklärt den Rücktritt ausdrücklich in Textform.

§ 9 Abtretungsausschluss und Aufrechnungsverbot

1. Sämtliche Rechte, die der Kunde aus und im Zusammenhang mit den Verträgen mit K&M und deren Durchführung gegenüber K&M erlangt hat, können nur dann auf Dritte übertragen werden, wenn K&M der Übertragung zuvor in Textform zugestimmt hat. Für Geldforderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften bleibt eine gleichwohl vorgenommene Abtretung nach Maßgabe des § 354a HGB wirksam; der Kunde kann in diesem Fall jedoch weiterhin mit befreiender Wirkung an K&M leisten, solange ihm die Abtretung nicht angezeigt wurde.

2. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von K&M anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von K&M anerkannt ist.

§ 10 Prüfungs- und Untersuchungspflicht

1. Etwaige Sachmangel-Reklamationen oder Reklamationen wegen Fehlmengen müssen K&M innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Warenlieferung angezeigt werden; die Anzeige muss schriftlich und mit Bezeichnung der festgestellten Mängel erfolgen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 377 HGB.

2. Für den Fall, dass in Abweichung zu diesen Geschäftsbedingungen eine Lieferung auf Gefahr von K&M vereinbart wurde, hat der Kunde vor der Annahme erkennbar beschädigter Sendungen und in den Fällen, in denen nach Annahme ein Transportschaden erkennbar wird, nach Möglichkeit unter Mitwirkung des Transporteurs/Spediteurs eine schriftliche Schadensfeststellung anzufertigen. Der Kunde ist sodann verpflichtet, K&M diese Schadensfeststellung und alle zur Geltendmachung erforderlichen Erklärungen und Originalpapiere (Frachtbrief, etc.) auszuhändigen.

§ 11 Rücktritt

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist K&M berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, sofern der Käufer die Gegenleistung noch nicht oder noch nicht vollständig erbracht hat. K&M ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit erklärt hat oder wenn über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt ist.

§ 12 Sachmängel, Verjährung von Mängelansprüchen

1. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr, berechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht (a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) bei Schäden, die auf einer K&M zuzurechnenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, (c) soweit K&M nach dem Produkthaftungsgesetz haftet, sowie (d) soweit dem Kunden gegen K&M ein Rückgriffsanspruch nach den §§ 445a, 445b, 478 BGB zusteht, weil der Kunde die Ware an einen Verbraucher weiterveräußert hat und deshalb selbst gewährleistungspflichtig geworden ist; in diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

2. Bei Mängeln der gelieferten Ware leistet K&M nach eigener Wahl Gewähr durch einen angemessenen Preisnachlass, kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Fehlerhaftigkeit der Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung verlangen.

3. Soweit K&M eine Verkäufergarantie gewährt, ergeben sich Art und Umfang der Garantieleistungen aus den Garantiebedingungen, die dem entsprechenden Kaufgegenstand beigefügt sind. Garantieansprüche bestehen neben den gesetzlichen Ansprüchen und schränken diese nicht ein.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch K&M sowie soweit dem Kunden ein Rückgriffsanspruch nach den §§ 445a, 445b, 478 BGB gegen K&M zusteht (vgl. Abs. 1 lit. d).

5. Weitergehende Ansprüche gegen K&M oder deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus § 13 („Haftungsbeschränkung“) etwas anderes ergibt.

§ 13 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse

1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

3. Soweit die Haftung von K&M eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von K&M. Darüber hinaus ist die persönliche Haftung der vorgenannten Personen für etwaige von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit es nicht zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gekommen ist.

§ 14 Produktsicherheit und Rückrufe

1. Der Kunde ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Reklamationen, Rückmeldungen oder Beschwerden zu von K&M gelieferten Produkten, insbesondere Hinweise auf mögliche Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, in Textform an K&M zu melden.

2. Führt K&M oder eine zuständige Behörde eine Rückrufaktion, Sicherheitswarnung oder sonstige Korrekturmaßnahme im Sinne der Verordnung (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation) hinsichtlich gelieferter Produkte durch, ist der Kunde verpflichtet, hieran nach den Weisungen von K&M unverzüglich mitzuwirken, insbesondere betroffene Bestände zu identifizieren, deren weiteren Verkauf einzustellen und die erhaltenen Sicherheitsinformationen unverzüglich an seine eigenen Kunden weiterzugeben.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Rückverfolgbarkeit der Produkte erforderlichen Daten (u. a. Chargen- und Losnummern, Lieferdaten) für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, mindestens jedoch fünf Jahre, aufzubewahren und K&M auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

4. K&M erstattet dem Kunden die durch Maßnahmen nach diesem Paragraphen entstehenden angemessenen Kosten, soweit die Notwendigkeit der Maßnahme nicht vom Kunden zu vertreten ist.

§ 15 Datenschutz

1. K&M ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden, gleichgültig ob sie von dem Kunden selbst oder von einem Dritten stammen, im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Durchführung der Geschäftsbeziehung sowie, soweit rechtlich zulässig, für eigene Zwecke zu verarbeiten.

2. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund des Umgangs mit personenbezogenen Daten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Art. 82 DSGVO, und werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Im Übrigen gilt für Schadensersatzansprüche § 13 (Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse).

3. Personenbezogene Daten werden von K&M im Einklang mit der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verarbeitet.

4. Die Datenschutzerklärung von K&M findet sich in der entsprechenden Rubrik auf der Homepage von K&M (https://www.kleinundmore.de).

§ 16 Schlussbestimmungen

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den von diesen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnissen ist Hamburg. K&M bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen K&M und dem Kunden gilt deutsches materielles Recht. Das Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17.07.1973 (BGBl. 1973 Teil I S. 856) sowie das Einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen vom 17.07.1973 (BGBl. 1973 Teil I S. 868) und das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 05.07.1989 (BGBl. 1989 Teil II S. 586) finden keine Anwendung. Ergänzend gelten die Incoterms in der jeweils geltenden Fassung.

3. Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein sollte, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Klein AG

Stand: August 2026

Klein AG

Neumann-Reichardt-Str. 27-33, Haus 14

22041 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49 40 656841 0

Fax: +49 40 656859 30

Mail: info@kleinundmore.de

Unternehmensgegenstand: Verkauf von Gütern

Vertretungsberechtigter Vorstand: Sebastian Klein (Vorsitzender), Franziska Klein

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Gerd F. Klein

Handelsregister: Registergericht: Hamburg, HRB 96216

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(n): DE 256 487 303

Wirtschafts-Identifikationsnummer(n): DE 256 487 303

Registrierungsnummer der EAR: WEEE-Reg.-Nr. DE 16563934